Zahlungsbedingungen
Vereinbarte Preise verstehen sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Neukunden oder voraussichtlichen Rechnungen über 4.000,00 € behält sich die Max eventcatering GmbH das Recht einer vorherigen Abschlagszahlung vor. Der Auftraggeber kommt mit seiner Zahlungsverpflichtung nach vier Wochen in Verzug. Für jede erfolgte Mahnung werden dem Auftraggeber 8,00 € in Rechnung gestellt. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen, unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

Beanstandungen
Wir behalten uns vor Teile der Bestellung, die saisonalen Schwankungen unterliegen, durch gleichwertige Ware ohne Preisänderung und Ankündigung zu ersetzen. Die auf unseren Fotos dargestellten Produkte können saisonbedingt abweichen. Reklamationen sind unverzüglich - ggf. telefonisch - geltend zu machen, damit wir eine umgehende Überprüfungsmöglichkeit haben. Schadensersatzansprüche auf Grund höherer Gewalt werden nicht erstattet. Gerechtfertigte Reklamationen werden nur im Rahmen der Rechnungssumme erstattet, nicht darüber hinaus.

Mitwirkungspflicht / Obliegenheiten
Der Kunde hat bei Anlieferungsverträgen dafür zu sorgen, dass die freie Zu- und Abfahrt zum Veranstaltungsgelände durch den Auftragnehmer gewährleistet ist. Eventuell erforderliche Genehmigungen oder Eintrittskarten sind vom Kunden zu beschaffen.

Haftung
Nach Übergabe der bestellten Waren und Leihwaren an den Kunden, geht die Haftung für Beschädigung, und Bruch auf den Kunden über. Für in Verlust geratene Mietgegenstände haftet der Auftraggeber in Höhe des Wiederbeschaffungswertes; für Beschädigungen an den Mietgegenständen haftet er in Höhe des Reparaturaufwandes, soweit dieser den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens der Max eventcatering GmbH bleibt davon jedoch unberührt. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände gegen Diebstahl und Vandalismus zu versichern. Die Haftung des Mieters beginnt bei Anlieferung und endet mit Abholung der Mietsachen. Der Auftraggeber hat die Mietsache bis zur Übergabe an die Max eventcatering GmbH in seiner Verantwortung.

Rücktritt
Der Rücktritt für einen Auftrag ist bis zu 20 Tagen vor vereinbartem Liefertermin kostenfrei zulässig. Bei einem Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt sind 50% des Auftragswertes, ab dem 5. Tag 80% des Auftragswertes und ab einem Tag 100% des Auftragswertes zu zahlen. Eine Anpassung der Personenzahl ist bis 5 Tage vor dem Liefertermin in der Spanne von +/- 15% möglich. Höhere Anpassungen sind nach Absprache im Einzelfall möglich.

Gerichtsstand
Gerichtsstand für beide Seiten ist Berlin. Sollte eine oder mehrere dieser Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen erhalten.